
Aus aktuellem Anlass möchten wir dringend darauf hinweisen , das alle Angler, auf die korrekte Rutenanzahl an den Gewässern zuachten haben.
Gewässerordnung Punkt: 13
Zulässige Angelmethoden / Fanggeräte
-
2 Ruten an den Teichen
-
3 Ruten in den Fließgewässern
Petri der Vorstand